Das Schulministerium NRW hat auf seiner Website erste Informationen zum Umgang mit KAoA und Corona veröffentlicht.
Demnach werden alle Standardelemente von KAoA bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt.
Anbei die wichtigsten Hinweise:
Betriebliche Berufsfelderkundungen in der 8. Klasse können in der 9. Klasse nachgeholt werden. Ob diese Möglichkeit auf bei den trägergestützten Berufsfelderkundungen besteht, wird zurzeit noch geprüft.
Trägergestützte Praxiskurse können in der 9. und 10. Klasse durchgeführt werden und im Falle der 9. Klasse folglich noch im nächsten Schuljahr nachgeholt werden.
Schülerbetriebspraktika müssen einmalig in der 9. oder 10. Klasse durchgeführt werden. Das Praktikum der jetzigen betroffenen 9. Klassen kann daher im nächsten Schuljahr nachgeholt werden. Bei 10. Klassen, die bereits in der Jahrgangsstufe 9 ein Praktikum durchgeführt haben, entfällt das zweite Praktikum in der 10. Klasse. Handelt es sich um das erste Praktikum, ist zu prüfen, ob es ggf. am Ende des laufenden Schuljahres nachgeholt werden kann.
An Gesamtschulen und Gymnasien kann das Betriebspraktikum auch in der Sek II nachgeholt werden.
Diese Regelungen gelten auch für die KAoA-STAR-Elemente.
Das EcKo-Portal ist für alle Schulen, einschließlich der einjährigen Bildungsgänge am Berufskolleg, bis zum 26. Juni 2020 geöffnet.