Die Kultusministerkonferenz hat am 07.12.2017 der „Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen“ zugestimmt. Diese macht eine sprachliche Überarbeitung des in NRW gültigen Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.10.2010 erforderlich, da der Begriff „Berufliche Orientierung“ bundesweit genutzt wird und damit den NRW-Begriff „Berufs- und Studienorientierung“ ablöst.
Zudem erfolgt nach der Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“ in der Sekundarstufe I nun die Ausweitung KAoAs auf die Sekundarstufe II.
Die Ausweitung der Berufsorientierung im Rahmen von KAoA nach der Sekundarstufe I auf die Sekundarstufe II und die Begriffsänderung von „Berufs- und Studienorientierung“ in „Berufliche Orientierung“ erfordern eine Neufassung des Erlasses zur „Berufs- und Studienorientierung“.
Die Neufassung des Runderlasses finden Sie hier.
Einen Vergleich der BO-Erlasse von 2016 und 2019 mit den hervorgehobenen Veränderungen finden Sie hier.