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BAN-Portal/Monitoring

Was ist das BAN-Portal?
Das BAN-Portal (BAN = Belegung, Abrechnung, Nachweis) unter https://banportal-kaoa.de wird bei KAoA für die Buchung und Abrechnung von Standardelementen, die bei außerschulischen Bildungsträgern stattfinden, genutzt.

Darüber hinaus wird es zum jährlichen Monitoring des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) eingesetzt.

Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW (Umsetzung des §31a Absatz 1 SGB III)
Um Ihnen die Durchführung zu erleichtern, ist ein Erklärvideo durch eine Lehrkraft erstellt worden.

Das Video, den Erlass und weitere Unterstützungsmaterialien finden Sie im BO-Tool:
https://www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av#31a (Passwort: ws)

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Trägergestützte Standardelemente

In der 8., 9. und 10. Klasse sowie in den Internationalen Förderklassen nehmen die Schülerinnen und Schüler an Standardelementen teil, die von außerschulischen Bildungsträgern durchgeführt werden.
Hierzu gehören die Potenzialanalyse, trägergestützte Berufsfelderkundungen, Praxiskurse und KAoA-kompakt.
Die Meldung der Schülerzahl sowie die spätere Buchung dieser Standardelemente bei den Trägern erfolgen über das BAN-Portal.

Die Schulen werden über die Kommunale Koordinierung Düsseldorf jeweils im Spätsommer/Herbst per E-Mail angeschrieben und um Bedarfsmeldungen zu den entsprechenden Standardelementen gebeten.

Die Anmeldungen und Buchungen der Schulen im BAN-Portal sind für die Träger eine Voraussetzung, um die Maßnahmen im Anschluss mit Fördermitteln des Landes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit abrechnen zu können.

Monitoring

Das BAN-Portal ist auch die technische Plattform für das jährliche Monitoring zur landesweiten Umsetzung der schulischen Standardelemente.

Zum Ende eines Schuljahres werden alle Schulen durch die Bezirksregierung Düsseldorf angeschrieben und aufgefordert, die Monitoring-Angaben in Form von Summendaten zu den einzelnen Standardelementen im BAN-Portal einzutragen. Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften werden dabei nicht erfasst.

Die erhobenen Zahlen werden ausschließlich für die Auswertung durch die G.I.B. NRW verwendet. Die Bezirksregierungen und die Kommunalen Koordinierungsstellen erhalten von dort schulformübergreifende und schulformbezogene Auswertungen, jedoch keine schulscharfen Angaben.

Fragen zum Portal?

Das BAN-Portal finden Sie unter
https://banportal-kaoa.de

Bei technischen Fragen zum BAN-Portal wenden Sie sich bitte an:
Herrn Ali Erdogmus
LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.)
0211 30108372
erdogmus@lgh.de
oder an die Hotline 0211 30 10 83 33