Beratung
Die prozessorientierte Begleitung und Beratung verbindet die Standardelemente und richtet die Berufliche Orientierung auf die individuelle Förderung. Beratung …
ist eine Aufgabe aller Lehrkräfte (vgl. ADO §5)
findet einmal im Halbjahr ab der Jahrgangsstufe 8
mit allen Schüler*innen statt
ist ein individuelles und vertrauliches Planungsgespräch zur Beruflichen Orientierung
Allgemeine Hinweise zur schulischen Beratung
Schüler*innen systematisch und regelmäßig zu beraten, ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Beruflichen Orientierung.
Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich, ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen, Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 und 3 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4).
Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Beruflichen Orientierung. Zudem umfasst sie die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
Zusammenarbeit aller Beteiligten
Wirksame Beratung im Bereich der Beruflichen Orientierung ist auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen: Jugendliche, Lehrkräfte, Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und Hochschulen, Eltern und weitere am BO-Prozess Beteiligte, wie z. B. Fachkräfte für Schulsozialarbeit und Partner öffentlicher Institutionen wie die IHK oder HWK.
Umsetzung der schulischen Beratung
Erfolgreiche Beratung erfordert einen entsprechenden Rahmen und die Verabredung zu einem systematischen und kontinuierlichen Austausch:
Die Schulen beraten alle Schüler*innen ab dem 8. Jahrgang jeweils halbjährlich individuell zu ihrer Beruflichen Orientierung und ihren Lernfortschritten.
Die Schulleitung sichert mindestens eine halbjährliche, individuelle schulische Beratung im schulinternen Beratungskonzept. Der StuBo koordiniert die Abläufe.
Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihren bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung reflektieren und darauf aufbauend die weiterführenden Schritte für die anstehenden Phasen in den Blick nehmen. Hierdurch erlangen sie zunehmend Entscheidungs- und Handlungskompetenz.
Daher ist die halbjährliche Vereinbarung von Entwicklungszielen empfehlenswert, auch unter Beteiligung der Eltern. Die Gespräche und Vereinbarungen sollen im Portfolioinstrument (z. B. Berufswahlpass NRW) dokumentiert werden. In der 9.2 werden in der Anschlussvereinbarung zudem mögliche Übergänge schriftlich festgehalten.
Schulische Beratung im Gespräch
Alle wichtigen Infos und hilfreiche Tipps und Tricks zur Umsetzung der schulischen Beratung finden Sie auch in unserem Kurzbeitrag mit Frau Scheid und Frau Kiszkiel.
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Vorgaben und Hinweise
Handreichung für Lehrkräfte zur begleitende Beratung in der Berufs- und Studienorientierung
Beratung und Orientierung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit:
SBO 2.2. Berufsorientierende Angebote der Bundesagentur für Arbeit
SBO 2.3 Individuelle Beratungsangebote der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
Rechtliche Grundlagen:
Rechtliche Grundlagen zur schulischen Beratung
Rechtliche Grundlagen zur schulischen Beratung mit Kooperationspartnern
Praxishilfen
Inhalt und Organisationshilfen:
Information Schulische Beratung
Planungshilfe Beratungsgespräche
1. Beratungsgespräch nach der Potenzialanalyse:
Vorbereitungsbogen für die SuS nach der PA
Berufsfeldfinder: http://bff.ifbk-online.de
Übersicht: 16 Berufsfelder der Agentur für Arbeit
Arbeitsblatt: Berufsfelder erklären und auswählen
Dokumentation von Beratungsgesprächen:
Vorlage Dokumentation Beratungsgespräch allgemein
Hilfen zur Dokumentation des Beratungsgesprächs
Dokumentation von Übergängen der Schüler*innen nach der 10. Klasse
Klassenleitungen können sich mit Hilfe der Tabelle jederzeit einen Überblick verschaffen, wie der Vermittlungsstand der Entlassschüler*innen aussieht und ob Beratungsbedarf besteht. Außerdem können sie die tatsächlichen Anschlüsse notieren. Dies erleichtert die Schulpflichtüberwachung sowie das Ausfüllen der Übergangsstatistik.
Tabellenvorlage (Word) zum Notieren der geplanten Übergänge
STAR-Dokumentation der Berufswegekonferenz:
Informationen zu KAoA-STAR
Agentur für Arbeit
Spätestens im 9. Jahrgang stoßen die Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zur schulischen Beratung dazu. Die Beratungsfachkräfte unterstützen die Jugendlichen in ihrem individuellen Berufsorientierungsprozess. Die Schülerinnen und Schüler werden, abgestimmt mit den Aktivitäten der Schule zur Berufswahlvorbereitung, durch die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagenturen über Möglichkeiten im Anschluss an einen Schulabschluss der Sekundarstufe I bzw. der Sekundarstufe II informiert. Darüber hinaus gibt es individuelle Beratungsangebote der Berufs- bzw. Abi-Beratung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufgabe der Schule ist es, Schülerinnen und Schüler zum Besuch der Sprechstunden zu motivieren. Die Schule sorgt dafür, dass alle Jugendlichen spätestens im (Vor-)Abgangsjahr der Berufsberatung zugeführt werden.
Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten von Fachkräften der Reha-Beratung eine gesonderte Betreuung.
Jede Schule wird von einer Beratungsfachkraft der BA betreut. Die Angebote (individuelle Beratung der Jugendlichen, Teilnahme an Elternabenden und Elternsprechtagen, Besuch des BIZ u.a. ) der BA werden jährlich in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.
Ein Besuch des Berufsinformationszentrums (BIZ) lohnt sich für Jugendliche und Erziehungsberechtigte auf jeden Fall (Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf).
Alle Kontaktdaten und Beratungsangebote der Agentur für Arbeit Düsseldorf auf einen Blick finden sich unter:
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duesseldorf/berufsberatung
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf:
Die Agentur für Arbeit Düsseldorf bietet für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, zusätzlich zur bekannten allgemeinen Berufsberatung, die Beratung durch speziell geschulte Reha-Berufsberater*innen an.
Die Rehaberatung ist telefonisch oder per E-Mail zu erreichen:
Duesseldorf.261-Reha@arbeitsagentur.de
0800.4555500 (gebührenfrei)
Studienberatung
Studienberatung ist Teil der Studienorientierung der Sek II und wird von den Beraterinnen und Beratern der Agentur für Arbeit und den zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen angeboten. Um die konkreten Vorstellungen zu Beruf und Studium auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen, helfen die verschiedenen Angebote der Studienberatung weiter.
Sie geben Antworten u.a. auf folgende Fragen:
- Wie funktioniert überhaupt ein Studium?
- Welche unterschiedlichen Hochschulen und Studiengänge gibt es?
- Welches Studienfach führt zu welchen Berufsbildern?
- Ist es sinnvoll, erst eine Ausbildung zu machen und dann zu studieren?
- Wo kann ich mich individuell und konkret beraten lassen?
Angebote zur Studienberatung der örtlichen Hochschulen finden Sie im Standardelement Studienorientierung.
Datenschutz & Datenverarbeitung
Die Schule darf zu organisatorischen Zwecken die Weitergabe von Namen und Uhrzeit an die Berufsberatungskraft zur Termingestaltung und Anwesenheitskontrolle weitergeben.
Bei einem weitergehenden Austausch von Daten wie Ergebnissen von Beratungsgesprächen ist das Einverständnis der*des Jugendlichen einzuholen. Dieses kann auch mündlich erteilt werden. Die Schule sollte in Bezug auf den Austausch mit der Berufsberatung die Einwilligung dokumentieren.
Sinnvoll ist es, beim ersten Elternabend zu KAoA über die Vorgehensweise bezüglich des Austauschs und der Weitergabe von Daten im Rahmen der Berufsberatung zu informieren.
Der Informationen der Agentur für Arbeit zu diesem Thema sollte über die Schule den Eltern zugestellt werden.
Entwicklungsplangespräche an den Hauptschulen – ein gelungenes Beispiel für schulische Beratung
Entwicklungsplangespräche im Rahmen des Netzwerks „Pro Düsseldorfer Hauptschulen“
Auf Initiative der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Agentur für Arbeit Düsseldorf wurde 2009 die Gründung des „Netzwerks Pro Düsseldorfer Hauptschulen“ besiegelt. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich die Netzwerkpartner, den Übergang von der Schule in Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung einer jeden Hauptschülerin oder eines jeden Hauptschülers gemeinsam und nach Kräften zu begleiten und zu fördern. Kernelement bilden die Entwicklungsplangespräche:
Die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9 und 10 führen einmal im Halbjahr mit der Beratungskraft der Agentur für Arbeit und der Klassenleitung gemeinsam ein Gespräch über den individuellen Entwicklungsstand im Bereich der Berufsorientierung. So ergänzen sich schul- und arbeitsmarktrelevantes Wissen optimal. Die Klassenleitung kennt den Jugendlichen genau, die Beratung der Agentur steuert das fachliche Wissen über Förder-, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei. Die Gespräche konzentrieren sich vor allem auf die Stärken und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Ergebnisse des Gesprächs werden ebenso wie gemeinsam vereinbarte Entwicklungsziele dokumentiert und in einem speziellen Portfolio für jede*n Jugendliche*n aufbewahrt.
Auch Schulsozialarbeiter*innen, Berufseinstiegsbegleitungen und weitere Netzwerkpartner können und sollen am Beratungsprozess beteiligt werden. Das Portfolio gibt jederzeit einen Überblick über erfolgte Aktivitäten und ist sinnvolle Hilfe bei Bewerbungsverfahren.
Im Vorfeld wird ein von den Netzwerkpartnern konzipierter Vertrag mit den Jugendlichen und deren Eltern geschlossen: Wer eine gezielte, individuelle und oftmals zeitintensive Förderung erhalten will, muss auch die Bereitschaft zeigen, mitzuarbeiten. Zudem erhalten alle am Orientierungsprozess Beteiligten Zugriff auf die Dokumentation, um zielgerichtet beraten zu können. Dafür bedarf es der Erlaubnis der Eltern (Information und Datenschutz).
Die Resonanz seitens der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern, der Lehrerschaft und der Agentur für Arbeit ist durchweg positiv: Die Jugendlichen fühlen sich mit ihren Problemen, Ängsten und Unsicherheiten angenommen und erhalten die nötige Unterstützung. Die Klassenleitungen haben endlich Zeit, in Ruhe mit jedem ein Gespräch zu führen. Die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit können zielgerichtete und passende Angebote für die Schülerinnen und Schüler erstellen.
Ihre Ansprechpartnerin
Ute Scheid
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de