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Langzeitpraktikum

maedchen-schreinerin-praktikum / © Dragana Gordic / stock.adobe.com
Im Langzeitpraktikum verbringen Schülerinnen und Schüler 1-2 Tage pro Woche in einem Betrieb anstatt in der Schule, um …

neue Motivation zu finden, auch für den Schulabschluss

ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern

nach der Schule direkt in eine Ausbildung einzusteigen

Was ist das Langzeitpraktikum?
Ergänzend zum Betriebpraktikum können Schülerinnen und Schüler, die fachliche und individuelle Unterstützung im Übergang Schule – Beruf benötigen, ein Langzeitpraktikum (LZP) absolvieren. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt zu verbessern und die Chancen auf einen Schulabschluss und einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.

Wann findet das Langzeitpraktikum statt?
Je nach Klassenstufe (siehe unten) verbringen die Schülerinnen und Schüler ein Jahr lang 1-2 Wochentage in einem Betrieb anstatt in der Schule.
Zum Schuljahr 2023/24 startete das LZP auch verpflichtend in verschiedenen Bildungsgängen der Berufskollegs, s. u.

Begleitung seitens der Schule
Die Erfahrungen im LZP werden mindestens einmal wöchentlich in einer Unterrichtstunde reflektiert. Zudem finden regelmäßige Besuche der begleitenden Lehrkraft im Praktikumsbetrieb und Feedbackgespräche mit den Eltern und Schüler*innen statt.

Wie werden Schüler*innen zum Langzeitpraktikum angemeldet?
Die Schule entscheidet unter pädagogischen Gesichtspunkten, in welcher Form sie das LZP umsetzen möchte und meldet den Bedarf bei der zuständigen Bezirksregierung. Die dazugehörige Abfrage seitens der Bezirksregierung erfolgt jedes Jahr im Frühjahr. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Für das Langzeitpraktikum gibt drei Zielgruppen:

1. Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 8 und 9 mit gefährdeter Abschluss- bzw. Anschlussperspektive im 10. Schulbesuchsjahr

Für diese Zielgruppe wird das Langzeitpraktikum mit 1-2 Praktikumstagen pro Woche umgesetzt und hat folgende Ziele:

  • Beginn einer Ausbildung
  • Erster Schulabschluss
  • Wiederholung der Regelklasse
  • Versetzung in Klasse 10
  • Wechsel zum Berufskolleg (Ausbildungsvorbereitung oder Berufsfachschule)
  • Wechsel in eine zielgerichtete Anschlussmaßnahme

2. Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel Erweiterter Erster Schulabschluss 10. Kl. (Typ A)

Für diese Jugendlichen ist ein eintägiges Langzeitpraktikum vorgesehen und hat folgende Ziele:

  • Beginn einer Ausbildung
  • Erweiterter Erster Schulabschluss
  • Wechsel ans Berufskolleg
  • Wechsel in eine zielgerichtete Anschlussmaßnahme

Die Regelungen für Förderschulen LE/ESE finden Sie
hier auf Seite 3.

3. Schülerinnen und Schüler in der Ausbildungsvorbereitung und der Berufsfachschule 1 und 2 (BFS) an den Berufskollegs

Für die Jugendliche in den Klassen der Ausbildungsvorbereitung ist ein 3-tägiges Langzeitpraktikum vorgesehen; für die BFS 1 und 2 ein eintägiges Langzeitpraktikum über einen Zeitraum von 30 Wochen.

Das Langzeitpraktikum hat u. a. die Ziele:

  • höhere Praxisanteile ermöglichen
  • Ausbildungsreife erlangen
  • Beginn einer Ausbildung
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Vorgaben und Hinweise

SBO 6.5 Langzeitpraktikum

Sekundarstufe I:

Erlass zum Schuljahr 2024/25

Berufskollegs:
An den Berufskollegs ist das Langzeitpraktikum zum Schuljahr 2023/24 verpflichtend für die Klassen der Ausbildungsvorbereitung sowie der Berufsfachschule 1 und 2 gestartet.

Erlass des MSB zum neuen Langzeitpraktikum

Power-Point-Präsentation der Bezirksregierung Düsseldorf

Praxishilfen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Scheid
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de