Verantwortungskette
Die Verantwortungskette hat zum Ziel …
Schülerinnen und Schüler ohne Anschluss frühzeitig zu identifizieren,
sie rechtzeitig und zielgerichtet zu beraten und zu vermitteln
für alle Jugendlichen eine Anschlussperspektive nach ihrem Abschluss sicherzustellen
Was ist die Verantwortungskette?
Die Verantwortungskette ist ein strukturierter Prozess der Übergangsgestaltung. Sie beginnt im zweiten Schulhalbjahr nach der 1. Anmeldephase an den weiterführenden Schulen. Ziel ist die Vermittlung aller Schülerinnen und Schüler vor dem Verlassen der Schule in passende Anschlüsse.
Durch die Verantwortungskette werden alle Jugendlichen ohne Anschluss von der Schule identifiziert und verbindlich an die schulische Berufsberatung der Agentur für Arbeit übergeben. Die Verantwortungskette ist ein Präventivinstrument, damit keine Schülerinnen und Schüler „verloren gehen“ und ohne weiterführenden Schulplatz, eine Ausbildung oder die Eingliederung in eine Maßnahme die Schule verlassen.
Wer ist die Zielgruppe?
Zielgruppe sind alle Jugendlichen, die die Schule zum Ende des Schuljahres verlassen und zu den Zeitpunkten der Identifizierung noch keinen Ausbildungsvertrag bzw. keine Zusage für eine Ausbildung oder eine weiterführende Schule haben.
An welche Schulen richtet sich die Verantwortungskette?
Eingebunden sind alle Schulen mit Sek I und Sek II ab dem 10. Schulbesuchsjahr. An den Berufskollegs betrifft dies alle vollzeitschulischen Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Jugendliche mit einer Zulassung zum Abitur oder zur Fachhochschulreifeprüfung sind ausgenommen.
Welche Aufgaben hat die Schule?
In Düsseldorf werden zu zwei Zeitpunkten im zweiten Schulhalbjahr diejenigen Schülerinnen und Schüler identifiziert, die noch keine Anschlussperspektive nach ihrem Schulabschluss haben. Die Jugendlichen sind zu einer Auskunft verpflichtet.
Wie ist die Zeitplanung bei den Abfragen?
Die erste Abfrage erfolgt im März und ist eine regionale zahlenmäßige Erfassung. Die Namen der Jugendlichen werden der Berufsberatungskraft der Schule übergeben. Die Schule trägt dafür Sorge, dass alle Jugendlichen ihre Beratungstermine in der Schule wahrnehmen. Die Berufsberatung unterstützt die Jugendlichen bei der Suche nach der passenden Anschlussoption.
Die zweite Abfrage erfolgt im Mai über das BAN-Portal. Die Jugendlichen werden namentlich unter Angabe der Kontaktdaten und des voraussichtlichen Schulabschlusses eingetragen. Alle weiterführenden Schulen sind zur Eintragung verpflichet. Es ist empfehlenswert, vorher in nochmaligen Austausch mit der Berufsberatung zu treten, um den aktuellen Vermittlungsstand abzugleichen. Die im BAN-Portal erfassten Daten werden seitens der Bezirksregierung an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Diese kann die betreffenden Schülerinnen und Schüler anschreiben und weitere Stellen, wie z. B. das Jugendjobcenter, mit einbeziehen. Somit wird auf zwei Wegen sichergestellt, dass alle Jugendlichen ein oder mehrere Angebote erhalten und nicht „verloren gehen“.
Alle dazu nötigen Informationen und Praxishilfen finden Sie unten auf dieser Seite.
Wer ist noch an der Umsetzung beteiligt?
Für die erfolgreiche Umsetzung der Verantwortungskette ist die enge Zusammenarbeit von allen Partnern im Übergang wichtig – neben Schule und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehören auch die weiterführenden Schulen, die IHK, die HWK, die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf und das Jugendamt mit dazu.
Koordiniert durch die Kommunale Koordinierung Düsseldorf werden zudem verschiedene Veranstaltungsformate für diese Zielgruppe zusammengestellt und beworben. Die Termine können Sie hier einsehen.
Was ist mit Jugendlichen, die trotzdem keinen Anschluss finden?
Jugendliche, die trotz aller Hilfen bei Schulentlassung noch ohne Anschluss sind, werden Beratungs- und Veranstaltungsangebote für den Zeitraum in und nach den Sommerferien übergeben. Die Jugendlichen werden zudem von der Agentur für Arbeit angeschrieben und auf die Angebote hingewiesen. Die abgebenden Schulen überprüfen nach den Sommerferien im Rahmen der Schulpflichtüberwachung, ob ein Anschluss vorliegt und informieren gegebenenfalls die Bezirksregierung.
Im Rahmen der KARL-Befragung (Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL) werden zu Beginn des neuen Schuljahres zudem Jugendliche in der gymnasialen Oberstufe/am Berufskolleg mit aktuellem Ausbildungswunsch für das neue Ausbildungsjahr identifiziert und in Ausbildung nachvermittelt.
Übersicht über die verschiedenen Phasen der Verantwortungskette
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Praxishilfen zur Organisation der Verantwortungskette
Power-Point-Präsentation zur Verantwortungskette für Lehrkräfte (für die Umsetzung der Verantwortungskette im Schuljahr 2023/24)
Die Präsentation informiert über den Gesamtprozess der Verantwortungskette und bietet einen ausführlichen Überblick über die Anschlussmöglichkeiten nach der Sek I.
Elternbrief zur Verantwortungskette
Übergangsgestaltung: Hilfen für Unterricht & Beratung
Schule vorbei, was nun? – Informationen und Orientierungshilfen:
TaskCard für den Einsatz im Unterricht
Düsseldorfer Bildungswegenavigator BIWENAV:
Ausgehend vom aktuellen Schulabschluss und individuellen Interessen finden die Schüler*innen mit wenigen Klicks heraus, welche Möglichkeiten ihnen in Düsseldorf offen stehen – ganz egal, ob der Weg Richtung weiterer Schulbesuch, Berufskolleg, Ausbildung oder Studium gehen soll.
www.biwenav.de
Reflexionsbogen zum Festhalten der Ergebnisse und zur Planung der nächsten Schritte
Übergang in Ausbildung:
Ausbildungsplatzsuche (alle Kontaktdaten, Beratungs- und Vermittlungsangebote in Düsseldorf)
Bewerbung schreiben & Vorstellungsgespräche üben
Übergang ans Berufskolleg:
Informationen zur Anmeldung am Berufskolleg
Sonstige Angebote:
Informationen zu unterstützenden Maßnahmen (Einstiegsqualifizierung, BvB …)
Angebote für Eltern:
Informationen für Eltern rund um KAoA und den Übergang finden Sie oben im Reiter „Eltern & Teens“ – auch in verschiedenen Sprachen!
Datenschutz & Rechtliche Grundlagen (§ 31a & BAN-Portal)
Datenschutz und Datenverarbeitung:
Für die Umsetzung der Vorgabe des § 31a Abs. 1 SGB III (Kontaktaufnahme der Bundesagentur für Arbeit mit jungen Menschen, die nach Beendigung der Schule keine konkrete Anschlussperspektive haben) wurde eine landesrechtliche Grundlage geschaffen: Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW
Eine nähere Erläuterung über die beteiligten Schulformen, Bildungsgänge und über die Vorgehensweise bietet die Veröffentlichung des MSB vom 12.03.2024.
Um Ihnen die Durchführung zu erleichtern, ist ein Erklärvideo durch eine Lehrkraft erstellt worden.
Das Video, den Erlass und weitere Unterstützungsmaterialien finden Sie im BO-Tool:
www.bo-tool.de/sekundarstufe-i/prozesselemente/av#31a (Passwort: ws)
Aufgaben von Schule im Übergang:
„Zu Beginn des letzten Schuljahres vor dem Übergang der Jugendlichen in eine Ausbildung oder einen Beruf richten sich die Maßnahmen der Schule aus am Ziel eines erfolgreichen Übergangs. Dazu können, soweit erforderlich, unter anderem gehören
- Hilfen für Bewerbungsverfahren,
- Wiederholung von Unterrichtsinhalten im Bereich von Basisqualifikationen,
- Hinweise auf regionale Stellenangebote,
- schulische Unterstützung von mobilitätsfördernden Maßnahmen,
- Anbahnung besonderer Beratungsangebote für Jugendliche, die noch nicht vermittelt sind.
Die Schule sollte jederzeit einen Überblick haben über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren. Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält, dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können.“
(Quelle: Rd.Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12 – 21 Nr. 1), https://bass.schul-welt.de/11020.htm, Absatz 3)
Zusammenarbeit zwischen Berufsberatung und Schule:
„Die Schule unterstützt die individuelle Beratung und motiviert insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten bei der Entscheidung oder Realisierung im Hinblick auf einen Berufswunsch haben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Außerdem unterstützt die Schule die Vorbereitung des Gesprächs nach Absprache mit der Berufsberaterin bzw. dem Berufsberater der BA. Das Beratungsangebot soll leicht zugänglich sein und bedarfsgerecht in den Schulen angeboten werden.“
(Quelle: Handreichung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, S. 21 SBO 2.3 „Individuelle Beratungsangebote der Agentur für Arbeit“ www.bo-tool.de/rechtsquellen/kaoa-handbuch)
„Schulen, Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und Hochschulen kooperieren im Prozess der Beruflichen Orientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung oder in ein Studium zu ermöglichen. Schulen, Berufsberatung und Hochschulen haben die gemeinsame Verpflichtung zur Ausbildungs- und Studienorientierung. […]
Bei Jugendlichen mit individuellem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in eine Ausbildung gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Eltern und bei Bedarf der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden.“
(Quelle: Rd.Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12 – 21 Nr. 1), https://bass.schul-welt.de/11020.htm, Absatz 3)
Schulpflichtüberwachung:
Für die Überwachung der Schulpflicht sind gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SchulG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO – DV I) vom 14.06.2007 (BASS 10 – 44 Nr. 2.1) die abgebenden Schulen, bis die Schülerin oder der Schüler an der neuen Schule angemeldet ist und eine entsprechende Aufnahmebestätigung durch die aufnehmende Schule übermittelt wurde, zuständig. Das heißt jede Schule muss die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler, die die Schule wechseln wollen, beim Übergang in die neue Schule unterstützen und überprüfen, ob die Schulpflicht erfüllt wird.
(Quelle: Nr. 2.1 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), §7, https://bass.schul-welt.de/101.htm)
Informationen zu KARL
KARL steht für „Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL“. Dabei handelt es sich um ein Instrument der Übergangsgestaltung, das im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW (KAoA)“ jeweils zu Beginn des Schuljahres umgesetzt wird.
In den einjährigen Bildungsgängen der Berufskollegs (Ausbildungvorbereitung, Berufsfachschulen) und in der Einführungsphase der Gesamtschulen und Gymnasien wird KARL verbindlich angeboten. Die Teilnahme der Jugendlichen erfolgt freiwillig.
Ablauf von KARL im Schuljahr 2024/25:
- Ab dem 21.08.2024 können im Bildungsportal mit der Anwendung „Kumulierte Ausbildungswünsche RegionaL“ (KARL-TAN) Zugangsdaten in Form von Zugangscodes und die jeweils zugehörigen Transaktionsnummern für die interessierten Schülerinnen und Schüler generiert werden.
- Mit Hilfe der generierten Zugangsdaten können sich die Schülerinnen und Schüler vom 21.08.2024 bis zum 13.09.2024 auf der Website www.karl.nrw.de in die KARL-Anwendung (KARL-Eingabe) einloggen und den Eingabeprozess vollziehen.
- Die Erhebungsdaten werden den einzelnen teilnehmenden Schulen spätestens am 17.09.2024 (unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben) personalisiert im Bildungsportal im gesicherten Bereich der Schulverwaltungsanwendungen zur Verfügung gestellt.
- Ab dem 17.09.2024 werden die Berufsberatungsgespräche für die identifizierten Jugendlichen organisiert und durchgeführt.
- Die Kommunalen Koordinierungsstellen erhalten die kumulierten und anonymisierten Daten automatisiert per E-Mail ab dem 17.09.2024.
NEU im Schuljahr 2024/25: Die Einwilligungserklärung zur Weitergabe der Eingabedaten wurde für den anstehenden Durchlauf dahingehend erweitert, dass die von den Schüler*innen übermittelten Daten von den Schulleitungen an die Berufsberatung der jeweiligen Schule weitergegeben werden dürfen. Zudem dürfen die Daten von betreuenden Lehrkräften und dem Team der Berufsberatung an der Schule genutzt werden, um die Jugendlichen gemäß ihrer angegebenen Wünsche beraten und vermitteln zu können.
Ziel des Formates ist, Schülerinnen und Schülern, die kurzfristig – also noch im laufenden Kalenderjahr – eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen wollen, ad hoc und gezielt zu unterstützen. Somit sollten keine Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die erst für 2025 eine Ausbildungsstelle suchen. Zudem sollte KARL nur mit interessierten Schüler*innen und nicht mit der gesamten Klasse durchgeführt werden.
Detaillierte Informationen zum KARL-Prozess können Sie dem aktualisierten Konkretisierenden Hinweis entnehmen, den Sie – genau wie einen Erklärfilm, Arbeitshilfen und Materialien zur Unterrichtseinbettung – hier finden:
KARL – Kumulierte Ausbildungswünsche Regional | Berufs- und Studienorientierung in NRW(www.bo-tool.de)
Benutzername und Kennwort: ws
Anmeldung über schulbewerbung.de
Ab dem Schuljahr 2022/23 laufen die Anmeldungen an den Berufskollegs über das Online-Tool schulbewerbung.de. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse erhalten ihre Zugangsdaten zu schulbewerbung.de immer Anfang Januar von ihren aktuellen Schulen.
Die erste Anmeldephase für die schulischen Bildungsgänge startet immer Ende Januar.
Wer aktuell noch keinen Schulplatz für das Schuljahr 2024/25 hat: Nach den Sommerferien erfolgt die Vergabe von Restplätzen per Mail an schulplatz-d@leo-statz-berufskolleg.de.
Auch die Anmeldung zur Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung erfolgt über schulbewerbung.de. Sie ist durchgängig möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
Ute Scheid
Schulamtskoordinatorin
0211 8921947
ute.scheid@duesseldorf.de